Online-Entschuldigungsverfahren (OEV)

Das (alte) OEV ist in Rente!

Ab dem Schuljahr 2023 / 2024 können Eltern Ihre Kinder über WebUntis krankmelden. Loggen Sie sich hierzu bitte mit Ihrem Eltern-Account ein. Video-Tutorials, wie das alles funktioniert, finden Sie >> hier.

Wichtig: Über die Online-Krankmeldung ist Ihr Kind nicht automatisch entschuldigt! Sie benötigen weiterhin eine schriftliche Entschuldigung (s. unten).


Folgende weitere Punkte sind bei Krankmeldungen auch zu beachten:

  • Eine schriftliche Entschuldigung wird dem Kind am Tag seiner Wiederaufnahme des Unterrichts mitgegeben.
  • Eine vorübergehende Sportunfähigkeit ist ärztlich zu attestieren.
  • Die Schülerin / Der Schüler wird in diesem Fall für die Dauer des Attests nicht grundsätzlich vom Sportunterricht befreit.

Freistellung vom Schulsport

Im Falle einer Erkrankung am Tag der Zeugnisausgabe vor den Sommerferien sind die Erziehungsberechtigten gehalten, das Zeugnis am selben Tag im Sekretariat der Schule abzuholen.

Erkrankt eine Schülerin / ein Schüler während der Unterrichtszeit, wird sie / er von der unterrichtenden Lehrkraft nach erfolgreicher Kontaktaufnahme mit den Erziehungsberechtigten durch das Sekretariat vom Unterricht befreit.

Beurlaubungen

Beurlaubungen für ein bis zwei Schultage werden unter Angabe der dafür relevanten Gründe seitens der Erziehungsberechtigten vov der Klassenlehrerin / vom Klassenlehrer vorgenommen.

Beurlaubungen, die mehr als zwei Tage umfassen, sind vom Schulleiter zu genehmigen. Beurlaubungen, die für die direkte Zeit vor oder nach den Ferien (auch Blockwochenenden mit beweglichem Ferientag) beantragt werden, sind ebenfalls vom Schulleiter zu genehmigen.

Foto: pasja1000