Online-Entschuldigungsverfahren (OEV)

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

ist eine Schülerin / ein Schüler aus zwingenden Gründen (z. B. Krankheit, Unfall) am Schulbesuch gehindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen (d. h. am Tag der Verhinderung morgens vor Unterrichtsbeginn). Zu Ihrer und unserer Entlastung verwenden Sie bitte dieses Online-Formular, um uns zu informieren. Sollte dies aus technischen Gründen einmal nicht funktionieren, wenden Sie sich bitte telefonisch an unser Sekretariat.

Unabhängig davon müssen versäumte Stunden in jedem Fall schriftlich entschuldigt werden. Das OEV reicht hierzu nicht aus! Unter Angabe des Zeitraums der Verhinderung und einer Begründung muss die Entschuldigung unverzüglich (d. h. am Tag der Rückkehr in die Schule) dem Klassenlehrer / der Klassenlehrerin vorgelegt werden.

Weitere Informationen zum Thema Kranmeldungen, Freistellungen und Beurlaubungen finden Sie unter dem Formular.



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    Foto: Andrea Piacquadio

    Folgende weitere Punkte sind bei Krankmeldungen auch zu beachten:

    • Eine schriftliche Entschuldigung wird dem Kind am Tag seiner Wiederaufnahme des Unterrichts mitgegeben.
    • Vordrucke dafür befinden sich im Gaußplaner der Stufen 5 und 6.
    • Eine vorübergehende Sportunfähigkeit ist ärztlich zu attestieren.
    • Die Schülerin / Der Schüler wird in diesem Fall für die Dauer des Attests nicht grundsätzlich vom Sportunterricht befreit.

    Freistellung vom Schulsport

    Im Falle einer Erkrankung am Tag der Zeugnisausgabe vor den Sommerferien sind die Erziehungsberechtigten gehalten, das Zeugnis am selben Tag im Sekretariat der Schule abzuholen.

    Erkrankt eine Schülerin / ein Schüler während der Unterrichtszeit, wird sie / er von der unterrichtenden Lehrkraft nach erfolgreicher Kontaktaufnahme mit den Erziehungsberechtigten durch das Sekretariat vom Unterricht befreit.

    Beurlaubungen

    Beurlaubungen für ein bis zwei Schultage werden unter Angabe der dafür relevanten Gründe seitens der Erziehungsberechtigten vov der Klassenlehrerin / vom Klassenlehrer vorgenommen.

    Beurlaubungen, die mehr als zwei Tage umfassen, sind vom Schulleiter zu genehmigen. Beurlaubungen, die für die direkte Zeit vor oder nach den Ferien (auch Blockwochenenden mit beweglichem Ferientag) beantragt werden, sind ebenfalls vom Schulleiter zu genehmigen.