Hausordnung
Gegenseitige Achtung und Wertschätzung sind Grundvoraussetzungen für das Gelingen einer guten Schulgemeinschaft. Am Gauß-Gymnasium wollen wir in angenehmer und freundlicher Atmosphäre lernen und arbeiten. Damit ein gutes Schulklima entstehen kann müssen vielfältige und unterschiedliche Bedürfnisse berücksichtigt werden.
Hier gibt es unsere Hausordnung als Download.
Weitere Regelungen
Der Verordnungsgeber legt im Schulgesetz fest, dass Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I auch während der Mittagspause zu beaufsichtigen sind und das Schulgelände nicht verlassen dürfen, wenn im Anschluss eine verpflichtende Unterrichtsveranstaltung stattfindet. Nur mit ausdrücklicher Einverständniserklärung der Eltern dürfen unsere Schülerinnen und Schüler der Stufen 8 und 9 das Schulgelände verlassen.
Ergänzung bzgl. der Nutzung von elektronischen Geräten (u.a. Handy)
Den Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I und Sekundarstufe II ist eine Nutzung von Handys und ähnlichen elektronischen Geräten (MP3 Player, Notebooks, private Tablets, Smartwatches) während der Schulzeit untersagt. Die Mobilfunktelefone müssen bei Betreten des Schulgeländes ausgeschaltet und in der Tasche mitgeführt werden. Erst nach Verlassen des Schulgeländes dürfen die Geräte wieder eingeschaltet werden. Auch in den Pausen oder beim Wechsel in die Dependance ist der Gebrauch des Handys untersagt. Ausnahmen von dieser Regel können im Einzelfall durch eine Lehrkraft zugelassen werden.
Bild-, Ton und Filmaufnahmen auf dem Schulgelände sind nur mit Genehmigung der Schulleitung erlaubt. Insbesondere schulische Pläne sind digital verfügbar und müssen nicht abfotografiert werden. Jede Veröffentlichung unerlaubten Materials ist verboten und wird strafrechtlich verfolgt.
Über den Rahmen einer Nutzung mobiler Endgeräte bei Schulveranstaltungen oder auf Klassenfahrten/ -ausflügen bzw. Unterrichtsgängen entscheiden die begleitenden Lehrkräfte.
Bei Nichtbefolgen der Schulordnung werden die Eltern der Schülerin / des Schülers informiert, die das Handy im Sekretariat abzuholen haben. Bei wiederholtem Vorkommen werden weitere erzieherische Maßnahmen nach §53 des Schulgesetzes in folgender Reihenfolge angewendet:
- das erzieherische Gespräch
- die Ermahnung (auch schriftlich)
- Die mündliche und schriftliche Missbilligung (Tadel)
Sollte keine der erzieherischen Maßnahmen Wirkung zeigen, so werden die in §53 des Schulgesetzes geregelten Ordnungsmaßnahmen ergriffen.