Krankmeldungen
Tritt bei einem Schüler/einer Schülerin eine Erkrankung auf, die es ihm/ihr unmöglich macht, am Unterricht teilzunehmen, ist dieser Umstand der Schule vor Unterrichtsbeginn (7:45 Uhr) mitzuteilen. Verwenden Sie dafür bitte das Online-Entschuldigungsverfahren: https://gaussge.de/eltern/oev
Weitere Erläuterungen zum Online-Entschuldigungsverfahren finden sich hier: https://gaussge.de/eltern/lehrersprechstunden/42-eltern/210-online-entschuldigungsverfahren
Folgende Punkte sind bei Krankmeldungen auch zu beachten:
- Eine schriftliche Entschuldigung wird dem Kind am Tag seiner Wiederaufnahme des Unterrichts mitgegeben.
- Diese Entschuldigung muss schriftlich erfolgen und von den Erziehungsberechtigten unterschrieben sein. Vordrucke dafür befinden sich im Schulplaner der Stufen 5 und 6.
- Eine vorübergehende Sportunfähigkeit ist ärztlich zu attestieren.
- Der Schüler/die Schülerin wird in diesem Fall für die Dauer des Attests nicht grundsätzlich vom Sportunterricht befreit.
Freistellung vom Schulsport
Im Falle einer Erkrankung am Tag der Zeugnisausgabe vor den Sommerferien sind die Erziehungsberechtigten gehalten, das Zeugnis am selben Tag im Sekretariat der Schule abzuholen.
Erkrankt ein Schüler/ eine Schülerin während der Unterrichtszeit, wird er/ sie vom unterrichtenden Lehrer nach erfolgreicher Kontaktaufnahme mit den Erziehungsberechtigten durch das Sekretariat vom Unterricht befreit.
Beurlaubungen
Beurlaubungen für ein bis zwei Schultage werden unter Angabe der dafür relevanten Gründe seitens der Erziehungsberechtigten vom Klassenlehrer/von der Klassenlehrerin vorgenommen.
Beurlaubungen, die mehr als zwei Tage umfassen, sind vom Schulleiter zu genehmigen.
Beurlaubungen, die für die direkte Zeit vor oder nach den Ferien (auch Blockwochenenden mit beweglichem Ferientag) beantragt werden, sind ebenfalls vom Schulleiter zu genehmigen.