Online-Entschuldigungsverfahren
- Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z. B. Krankheit, Unfall) am Schulbesuch gehindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen (d. h. am Tag der Verhinderung morgens vor Unterrichtsbeginn). Die Verhinderung ist über dieses Online-Formular bzw. notfalls telefonisch dem Sekretariat der Schule mitzuteilen (=vorläufige Entschuldigung).
- Sollte im Zeitraum der Verhinderung eine Leistungsüberprüfung (Klassenarbeit, Klausur) stattfinden, ist dies ausdrücklich unter Nennung des Fachs/Kurses und des Fachlehrers/der Fachlehrerin dem Sekretariat mitzuteilen.
- Die Entschuldigung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. Unter Angabe des Zeitraums der Verhinderung und einer Begründung muss die Entschuldigung bei Rückkehr unverzüglich (d. h. am Tag der Rückkehr in die Schule) dem Klassenlehrer/der Klassenlehrerin vorgelegt werden (=endgültige Entschuldigung).
Hier können Sie das Anschreiben der Schulleitung lesen: https://gaussge.de/eltern/lehrersprechstunden/42-eltern/210-online-entschuldigungsverfahren

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